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Geldprämie sichern über die THG - Quote

Sichern Sie sich eine attraktive Prämie für Ihr eigenes Elektrofahrzeug!

Mit Ihrem elektrischen Fahrzeug leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende – und das wird jetzt belohnt! Als stolzer Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, eine jährliche Geldprämie über die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) zu erhalten.

Registrieren Sie jetzt Ihr E-Fahrzeug ganz einfach online bei uns für den THG-Quotenhandel und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Erhalten Sie eine Geldprämie von 100 €*
  • Die Registrierung ist einmalig und kostenlos
  • Wir kümmern uns um die Vermarktung

Nutzen Sie diese Gelegenheit und melden Sie sich jetzt an, um von den Vorteilen unserer attraktiven Prämie zu profitieren!

*Die Prämie ist für Flottenbetreiber und private Besitzer pro Elektroauto möglich. Die Höhe der Prämie wird alle drei Monate aktualisiert.

So funktioniert’s

  • Für eine schnelle Registrierung benötigen Sie lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie Ihre Bankverbindungsdaten. Halten Sie diese Informationen bereit, um den Prozess schnell und unkompliziert abzuschließen.
  • Es ist ganz einfach! Klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“ und laden Sie unkompliziert ein Foto Ihres Fahrzeugscheins hoch. Folgen Sie diesem Schritt, um die Registrierung schnell abzuschließen.
  • Nach der Registrierung können Sie sich entspannen. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Auto beim Umweltbundesamt registriert wird. Sobald alles erfolgreich bescheinigt ist, erhalten Sie Ihre verdiente Geldprämie. Lehnen Sie sich zurück und freuen Sie sich auf Ihre Prämie!

FAQ

  • Die THG-Quote, auch bekannt als Treibhausgasminderungsquote, bietet Besitzern von reinen Batterieautos die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Ihr Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, wie Mineralölunternehmen, haben gesetzliche Vorgaben für ihre CO2-Emissionen. Wenn sie diese Grenzwerte überschreiten, müssen sie Strafzahlungen leisten. Vollelektrische Fahrzeuge hingegen unterbieten diese gesetzlichen CO2-Grenzwerte und erhalten daher THG-Quoten zugewiesen. Mit diesen THG-Quoten können Mineralölunternehmen ihre eigenen CO2-Emissionen ausgleichen und somit die gesetzlichen Auflagen erfüllen.
  • Um von der THG-Prämie zu profitieren, müssen Sie ein reines Elektrofahrzeug besitzen, das ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben wird. Hybrid-Fahrzeuge (einschließlich Plug-In-Hybride), herkömmliche Verbrennungsmotoren, Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge sind nicht zur Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.
  • Ja, wenn Sie der Besitzer des Firmenfahrzeugs sind und im Besitz des Fahrzeugscheins sind, können Sie es registrieren lassen. Falls das Firmenfahrzeug auf Ihren Arbeitgeber zugelassen ist, können Sie die Registrierung vornehmen, sofern Ihnen das Fahrzeug zur ständigen privaten Nutzung überlassen wurde und eine Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. Leasingfahrzeuge können ebenfalls registriert werden, vorausgesetzt, Sie sind als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen und besitzen diesen.
  • Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zum verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern werden nicht benötigt.
  • Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt erhalten Sie Ihr Geld in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Registrierung.
  • Ja, Quotenanträge können bis etwa Mitte Februar des Folgejahres eingereicht und zertifiziert werden.
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