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Grund- und Ersatzversorgungstarif Frankfurt (Oder)
Die Stadtwerke Frankfurt (Oder) versorgen im Stromnetz der Gemarkung Stadt Frankfurt (Oder) den größten Anteil der Haushaltskunden mit Elektrizität und sind somit gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG Grundversorger von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden in diesem Gebiet. Die Grundversorgung von Haushaltskunden findet zu den unten stehenden Preisen und Bedingungen statt. Zur Belieferung mit Energie zu diesem Preis sind wir grundsätzlich verpflichtet.
Die Preise für die Grundversorgung gelten für Sie, sofern Sie als Kunde mit uns einen Grundversorgungsvertrag über die Belieferung mit Elektrizität gemäß § 2 I 1 StromGVV abgeschlossen haben.
Ein Grundversorgungsvertrag kann auch auf andere Weise zustande kommen, indem Sie als Kunde Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 StromGVV entnehmen, ohne zuvor einen gesonderten Tarif vereinbart zu haben.
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verankert.
Die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen, welche für die Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gelten, sind in unserem Infocenter veröffentlicht.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungsversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.
Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.

ALLGEMEINE PREISE FÜR DIE GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
FF-KlassikStrom | Nettopreise | Bruttopreise |
---|---|---|
Grundpreis* €/Monat | 7,96 | 9,47 |
Arbeitspreis Cent/kWh | 23,02 | 27,39 |
Gültig ab 1. Januar 2021
ihre vorteile
UNBEFRISTETE VERTRAGSLAUFZEIT
KÜNDIGUNGSFRIST 14 TAGE
Abbucher-Bonus bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
Weitere Informationen finden Sie unter www.netztransparenz.de
* Grundpreis enthält das Entgelt für Messstellenbetrieb für einen konventionellen Zähler.

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Kundenserviceteam
Tel: 0335 5533-300
E-Mail: service@stadtwerke-ffo.de