Strom
Grundversorgung Strom
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Frankfurt (Oder)
Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Frankfurt (Oder).
Veröffentlichung gem. § 77 EEG
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber: https://www.50hertz.com/.
Stromkennzeichnung
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Energieversorger ab 15. Dezember 2005 zur Stromkennzeichnung. Hier können Sie sehen, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von den Stadtwerken Frankfurt (Oder) beziehen. Diese Information ist auch Bestandteil Ihrer Verbrauchsabrechnung.