Strom
Grundversorgung Strom
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Frankfurt (Oder)
Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Frankfurt (Oder).
Veröffentlichung gem. § 77 EEG
Letztverbraucherabsatz 2019 in kWh: 137.691.205 kWh
Stromkennzeichnung
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Energieversorger ab 15. Dezember 2005 zur Stromkennzeichnung. Hier können Sie sehen, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von den Stadtwerken Frankfurt (Oder) beziehen. Diese Information ist auch Bestandteil Ihrer Verbrauchsabrechnung.