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Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen – So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an

Veröffentlicht am 20. Dezember 2022

Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten
Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die
Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

„Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige
Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist,
dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten
Röglin, Geschäftsführer der Frankfurter Stadtwerke.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen
hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und
Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar
2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig
einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird
eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen
Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für
Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils
Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche
Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung
Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Torsten Röglin.
Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April
2024 ist aber zu erwarten. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der
Vergangenheit ab. Beispiel Grundversorgung in Frankfurt (Oder):
Eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh spart
dank der Preisbremse im Durchschnitt monatlich etwa 40 Euro. Bei einem jährlichen
Stromverbrauch von 4.000 kWh wird sie monatlich mit etwa 33 Euro entlastet.

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher
nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der
Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen.
Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im
September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten
werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die
aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn
die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab
März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke vor
dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Für die Frankfurter Stadtwerke bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen
Aufwand. „Die Zahlungsläufe von tausenden Kundinnen und Kunden müssen angepasst
werden“, erklärt Torsten Röglin. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden
fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu
fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich berichtigen“,
bittet er um Verständnis.

„In unserem Kundencentrum erleben wir deutlich mehr Menschen, für die ihre Strom- oder
Gasrechnung eine Belastung ist. Deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so
der Geschäftsführer. „So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen
verständlich ist – Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise
für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine.“

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