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Wegfall der EEG-Umlage entlastet Stromkunden

Veröffentlicht am 17. Mai 2022

Der Bundestag hat am 28.04.2022 dem Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher zugestimmt. Es gilt als sicher, dass diese Entlastung umgesetzt wird.

Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden daher keine EEG-Umlage in Höhe von derzeit 3,72 Ct pro Kilowattstunde mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung werden die Stadtwerke Frankfurt (Oder) in vollem Umfang und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an ihre Kunden weitergeben.

Wir empfehlen unseren Kunden, den Stromzähler zum 30. Juni 2022 abzulesen. Der Zählerstand kann online über das Kundenportal, schriftlich oder per E-Mail übermittelt werden.

Fehlt die Kundenablesung zum angegebenen Datum ist das aber auch kein Problem. In diesem Fall wird der ab dem 01.Juli 2022 maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet, wobei jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen angemessen berücksichtigt werden.

Der Strompreis für Endkunden enthält unterschiedliche staatlich veranlasste Preisbestandteile. Dazu zählen u.a. Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und seit dem Jahr 2000 auch die EEG-Umlage, um deren Betrag sich der Strompreis nun mindert Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.

Weiterhin beeinflussen die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze und der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms den Preis.

„Die aktuelle Situation auf den Energiemärkten ist seit Monaten auf einem angespannten hohen Niveau und stellt alle Energieversorger gleichsam vor besondere Herausforderungen. Eine Entspannung ist nicht absehbar.“, so Andrei Hergt, Vertriebsleiter bei den Frankfurter Stadtwerken.

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